PROJEKT 'NUTZ'TIERE

Angebundene und leidende Kuh in der Sonne ohne Wasser

Auf der Insel Kos werden die meisten 'Nutz'tiere im Freien gehalten. Dies ist für viele Besucher der Insel befremdlich, da es oft in direktem Gegensatz zur Situation in den Herkunftsländern steht. Die absolute Mehrheit der 'Nutz'tiere in Deutschland beispielsweise ist für die Öffentlichkeit nicht sichtbar, da sie ihr Leben in Massentierhaltungen verbringen müssen. Den Tieren in der Massentierhaltung werden elementare Bedürfnisse wie Bewegung, Beschäftigung, Ausleben natürlicher Verhaltensweisen usw. weitgehend verwehrt.

Die Situation vieler 'Nutztiere' auf Kos ist ebenfalls unangemessen. Die meisten Kühe auf dieser Insel sind auf kargen Feldern angebunden, oft das ganze Jahr über. Sie haben keinen Schutz vor schlechtem Wetter und können keinen Unterschlupf suchen. Das bedeutet, dass sie Tag und Nacht direkter Sonneneinstrahlung, Hitze, Regen, Hagel oder Stürmen ausgesetzt sind. Die Wasser- und Futterversorgung ist meist unzureichend im Verhältnis zu ihrem tatsächlichen Bedarf. Darüber hinaus werden den ständig angebundenen Tieren die natürlichen Bedürfnisse wie soziale Interaktion, gegenseitiges Putzen, Bewegung, Spielen und vieles mehr völlig vorenthalten. Oft werden diese Tiere ständig von einem Ort zum anderen gebracht, damit sie in verschiedenen Bereichen "grasen" können. Deshalb macht der Bau eines Schattenwurfs keinen Sinn - die Tiere werden regelmässig umgesiedelt. Normalerweise bekommen die Tiere ein- bis zweimal am Tag Wasser.

In der Vergangenheit haben wir mit Landwirten zusammengearbeitet und Solarzäune für 'Nutz'tiere bereitgestellt. Jetzt weiten wir weitere Ansätze aus und sammeln vor allem Informationen und Beweise.

Die rechtlichen Bestimmungen für die Haltung und den Umgang mit 'Nutz'tieren sind auf europäischer Ebene festgelegt. In vielerlei Hinsicht sind sie unzureichend und auslegungsbedürftig. Zum Beispiel darf Tieren nicht "[...] unnötige Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt [...]" werden.Was "unnötig" bedeutet, kann von den zuständigen Behörden unterschiedlich interpretiert werden.

Das Gesetz bietet jedoch eine gewisse Grundlage, um die unangemessene Haltung dieser Tiere anzuprangern. Die ständige Anbindehaltung ist erlaubt, aber sie müssen über den für ihre physiologischen und verhaltensbedingten Bedürfnisse erforderlichen Platz verfügen (auch hier ist eine Auslegung erforderlich). Tiere, die im Freien gehalten werden "[...] sind, soweit erforderlich und möglich, vor widrigen Witterungsverhältnissen zu schützen [...]". Des Weiteren, "Alle Tiere müssen Zugang zu einer geeigneten Wasserversorgung haben oder in der Lage sein, ihren Flüssigkeitsbedarf auf andere Weise zu decken".

*Richtlinie 98/58/EC vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere
Umgesetzt in Griechenland von
Präsidialdekret 374/2001 - Regierungsanzeiger 251/A/22-10-2001

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