MISSBRAUCH MELDEN

Sei eine Stimme für die Stummen. Wenn du Zeuge von Tiermisshandlung oder Vernachlässigung wirst, rufe die Polizei unter 100 an. Bitte habe Verständnis dafür, dass wir Freiwillige mit begrenzten Kapazitäten sind. Wir können physisch nicht überall gleichzeitig sein. Indem du selbst aktiv wirst, hilfst du dem Tier und uns. Nachfolgend findest du Informationen, wie du dich je nach Tierart verhalten kannst.

Vernachlässigung oder Missbrauch von heimatlosen und privaten Haustieren

Die Polizei und andere Dienste sind für die Kontrolle und Überprüfung von Verstößen gegen dieses Gesetz zuständig. Die Rechtsgrundlage für den Schutz von Haustieren und streunenden Tieren: Gesetz Nr. 4830/2021.
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Misshandlung oder Vernachlässigung von "Nutz"tieren

Rechtsgrundlage für den Tierschutz in landwirtschaftlichen Betrieben ist die Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere, die in Griechenland durch den Präsidialerlass 374/2001 - Amtsblatt der Regierung 251/A/22-10-2001 - umgesetzt wurde.
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