Rechtsgrundlage für den Tierschutz in landwirtschaftlichen Betrieben ist die Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere, die in Griechenland durch den Präsidialerlass 374/2001 - Amtsblatt der Regierung 251/A/22-10-2001 - umgesetzt wurde.
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